5 Dez
2011
Gepostet in: Finanzierung
Von Robert    Keine Kommentare

Fragen bei der Immobilienfinanzierung

Für den Kauf eines Grundstückes oder den Bau eines Hauses muss in den meisten Fällen ein Kredit aufgenommen werden, für den die Banken gute Sicherheiten verlangen. Die Grundlage der Immobilienfinanzierung ist der Verkehrswert der Immobilie. Dieser errechnet sich aus dem Grundstücksrichtwert, der jedes Jahr vom Gutachterausschuss festgelegt wird. Hinzu kommt der bei einem Verkauf zu erzielende Preis für die Gebäude. Aus diesen beiden Punkten wird bei einer Immobilienfinanzierung der Beleihungswert errechnet.

Für die Absicherung der Kredite wird in der Regel ein Recht zu Gunsten der Bank im Grundbuch eingetragen. Dabei kommen die Hypothek und die Grundschuld in Frage. Die Grundschuld sichert der Bank ein vereinfachtes Zugriffsrecht auf die beliehene Immobilie und kann den Vorteil haben, dass man dadurch günstigere Konditionen bekommt. Auch eine hohe Lebensversicherung kann als Sicherheit in eine Immobilienfinanzierung eingebracht werden und Pluspunkte bei den Zinsen oder beim Disagio bringen. Die Laufzeit der Kredite soll möglichst so gewählt werden, dass sie nicht bis ins Rentenalter hinein geht, denn dort sinken in den meisten Fällen die Einnahmen der Familien rapide. Auch sollte man berücksichtigen, dass eventuelle staatliche oder steuerliche Förderungen immer nur eine bestimmte Laufzeit haben. Diese sollte man lieber in einen Bausparvertrag stecken, mit dem man am Ende der Zinsbindungsfrist umschulden und günstigere Zinsen bekommen kann.

Ansonsten muss unbedingt beachtet werden, dass nach Ablauf des Förderzeitraumes die selbst zu tragenden Raten drastisch steigen. Wer eine gewerbliche Immobilienfinanzierung benötigt, sollte berücksichtigen, dass er den Steueranteil von derzeit 19 Prozent selbst tragen muss, bis er ihn vom Finanzamt bei der Umsatzsteuerabrechnung erstattet bekommt. Wer das nicht kann, sollte mit der Bank über eine kurzfristige Finanzierung dieses Anteils sprechen. Das machen die Banken zwar sehr ungern, aber man könnte ihnen als Sicherheit dafür eine Abtretung der Ansprüche ans Finanzamt anbieten. Das führt in vielen Fällen zum Erfolg.

Was man auch nicht unter den Tisch fallen lassen darf, sind die verschiedenen Nebenkosten, die beim Grundstückskauf und bei einer Bebauung anfallen. Dazu gehören nicht nur die Notarkosten und die Gebühren beim Grundbuchamt, sondern auch die Kosten für eine Vermessung und die notwendige Anbindung des Grundstücks an Medien wie Abwasserleitung, Wasserversorgung, Energieversorgung und Straßenbau. Die Kommunen müssen für die Erschließung von Baugrundstücken lediglich zehn Prozent selbst tragen, den Rest können sie auf die Anliegergrundstücke abwälzen.

Also, was meinst du?